Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Ihr Strom wird ab der Jahresmitte günstiger. Der Grund dafür ist der Beschluss der Bundesregierung, die EEG-Umlage.
Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten. Im Umsatzsteuerrecht steht entweder der.