Abbruch bauernhaus


Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie Chrome , Safari , Firefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten. Bereits vor sechs Jahren hatte der Grosse Gemeinderat beschlossen, das jährige Gebäude in der Nähe der RBS-Station Steinibach nicht abzureissen, sondern für 23 Franken zu sanieren. Im letzten Winter tauchten aber Probleme bei der Heizung auf. Die Gemeinde als Eigentümerin kam zum Schluss, dass für die Instandsetzung mit Investitionen von 90 Franken gerechnet werden müsste. Für den gleichen Betrag wäre auch der Abbruch des Gebäudes möglich gewesen. Deshalb beschloss die Gemeinde Ende Juni, das Haus abzureissen und den Mietern zu künden. Aus diesem Grund wird das Anliegen in der morgigen Sitzung wieder aufgenommen. Die Motion fordert, dass der Grosse Gemeinderat auch diesmal entscheiden soll, wie es mit dem Bauernhaus an der Bernstrasse weitergeht. abbruch bauernhaus

Abbruch eines Bauernhauses: Vorbereitung und Planung

Den dritten Aspekt — die Zumutbarkeit — hatte das Denkmalamt nicht geprüft. Der Erpftinger Stadtrat Markus Salzinger UBV machte sich, wie schon beim Ortstermin im Mai, für den Abriss stark. Er verwies auf Gebäude in der Nachbarschaft, die ebenfalls zu dem geschützten Ensemble gehört hatten und dennoch verschwunden sind — mit Zustimmung des Landesamts. Roger Mandl Grüne widersprach seinem Fraktionskollegen Egger. Uneinigkeit herrschte auch in der CSU-Fraktion. Während Petra Kohler-Ettner und Hubert Schlee im Sinne des Eigentümers entscheiden wollten, pochte Denkmalschutzreferentin Petra Ruffing darauf, der Fachbehörde zu folgen. Die Entscheidung fiel letztlich mit für den Abbruch des Gebäudes. Auch interessant.

Richtige Vorgehensweise beim Abriss eines Bauernhauses Auf Basis der Einreichpläne der Bauabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg wurden wir mit der umfassenden Sanierung des bestehenden Bauernhauses beauftragt. Das Wohnhaus und die Tenne wurden in weiterer Folge zur Gänze abgerissen und nur der Stall erhalten.
Umweltschutz beim Abbruch von Bauernhäusern Stand: Von: Ulrike Osman.
Kosten und Finanzierung beim Abriss eines Bauernhauses Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Richtige Vorgehensweise beim Abriss eines Bauernhauses

Auf Basis der Einreichpläne der Bauabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg wurden wir mit der umfassenden Sanierung des bestehenden Bauernhauses beauftragt. Das Wohnhaus und die Tenne wurden in weiterer Folge zur Gänze abgerissen und nur der Stall erhalten. Die bestehende Steinmauer zwischen Stall und Wohnhaus wurde durch eine Betonmauer ersetzt. Der Neuaufbau des landwirtschaftlichen Wohnhauses erfolgte in Anlehnung an die Optik des Altbestandes. Insbesondere wurde die Fassadenausführung mit Putzfaschen wiederhergestellt. Stilgerecht wurden sämtliche Innentüren als Massivholzrahmentüren ausgeführt. Wir durften bei diesem Projekt ein weiteres Mal unsere Erfahrung in Neu-, Zu- und Umbau von landwirtschaftlichen Objekten einbringen. Ziegelmassivbau — Die Wände Ihres Hauses werden aus massiven Ziegeln hergestellt. Hochwertige Ziegel werden aus Naturprodukten produziert und haben jahrtausendelange Tradition. In Kombination mit modernen Verarbeitungen entstehen gut dämmende und wärmespeichernde Gebäude.

Umweltschutz beim Abbruch von Bauernhäusern

Auch das Bauernhaus auf dem Ballenbühl erscheint heute noch im Register. Als «intaktes Beispiel des älteren Grossbauernhauses der Region», ein «schützenswertes» Objekt. Das ist die höchste Schutzstufe, die das kantonale Baugesetz für Liegenschaften dieser Art kennt. Das Gesetz verbietet den Abriss von schützenswerten Objekten grundsätzlich. Ende letzten Jahres publizierte die Gemeinde ein Gesuch mit der Bezeichnung «Abbruch und Neubau Bauernhaus». Gleichzeitig der Hinweis, beim Vorhaben geht es um einen Bau ausserhalb der Bauzone. Deshalb oblag die Bewilligung nicht der Gemeinde selbst, sondern dem Kanton. Einsprachen gingen keine ein, der Abriss wurde bewilligt. Allein aus Gesuch, ausgebliebenem Einsprachen und Bewilligung ergibt sich nicht, wie aus einem Bauernhaus aus dem Jahrhundert eine Baugrube werden konnte. Nun zur Schlüsselszene, Auftritt Amt für Denkmalpflege. Anstatt das altehrwürdige Gebäude zu bewahren, lieferte ebendieses Amt im Januar das fehlende Puzzlestück für den Abbruch. Mittels Fachbericht bewerteten die Denkmalschützer den Hof neu, lockerten dessen Schutzstatus.