Ab wann ist es ein minijob
Wer in einem Minijob beschäftigt ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich, aber auch für Minijobs in Privathaushalten. In betrug der gesetzliche Mindestlohn noch 9,50 Euro. Seit dem 1. Januar beträgt er 9,82 Euro und seit dem 1. Juli ist der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 pro Stunde gestiegen. Ab Oktober soll er weiter auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung kürzere monatliche Arbeitszeiten. Denn durch die Erhöhung des Stundenlohns könnte die Beschäftigung sonst sozialversicherungspflichtig werden. Seit Juli sind es 43 Stunden pro Monat. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro soll ab Oktober die Verdienstobergrenze für Minijobs jedoch steigen. Geplant ist eine Erhöhung von derzeit Euro auf Euro im Monat. Eine weitere Neuheit bei Minijobs: Der Arbeitgeber muss seit neben der Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer auch Steuer-ID oder oder IdNr genannt von gewerblichen Minijobbern elektronisch an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Ab wann ist es ein Minijob?
Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht. In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber pflichtversichert. Wer einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, kann sich von dieser Pflichtversicherung befreien lassen. Wer langfristig als einzige Erwerbstätigkeit einen Minijob ausübt, hat im Alter nur einen sehr geringen Rentenanspruch, da der Pflichtbeitrag entsprechend der geringen Arbeitszeit sehr niedrig ist. Der Arbeitgeber führt bei Minijobs zwar pauschal Beiträge zur Sozialversicherung ab, dennoch sind Minijobberinnen und Minijobber damit nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Erst ab einem Verdienst über Euro zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Kranken- und Pflegeversicherung ein und erwerben damit den Versicherungsschutz. Bis Euro Monatsverdienst müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also anderweitig krankenversichern.
| Minijob-Regeln: Ab welchem Einkommen? | Wer in einem Minijob beschäftigt ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich, aber auch für Minijobs in Privathaushalten. |
| Der Minijob ab 450 Euro | Tipp: Informationen zum Mindestlohn Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Einen Überblick und die wichtigsten Regelungen finden Sie in der Broschüre Mindestlohn des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. |
Minijob-Regeln: Ab welchem Einkommen?
Die weit verbreitete Annahme, mit einem Minijob keine Steuern zahlen zu müssen, stimmt nicht ganz. Prinzipiell ist auch ein Minijob steuerpflichtig. Daher kommen häufig Fragen auf, wie: Was zählt als Minijob und wie viel darf ich verdienen? Einen Minijob — oder auch geringfügige Beschäftigung genannt — haben Sie dann, wenn Sie durchschnittlich nicht mehr als Euro im Monat verdienen. Diese sogenannte Entgeltgrenze wurde im Oktober von Euro auf Euro erhöht, da der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angepasst wurde. Mit Wirkung zum 1. Januar hat der Gesetzgeber den Mindestlohn erneut erhöht und somit auch die Entgeltgrenze des Minijobs auf Euro angepasst. Seit dem 1. Oktober wird die Minijob-Grenze zudem dynamisch ausgestaltet. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit führen gesetzliche Mindestlohnerhöhungen auch automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs. Sollte Ihr Verdienst mal darüber liegen, ändert sich an der Einstufung als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nichts, solange Sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 6.
Der Minijob ab 450 Euro
Jede weitere geringfügige Beschäftigung neben einer bestehenden und für sich gesehenen versicherungspflichtigen Beschäftigung führt jedoch zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Die Einhaltung der Entgeltgrenze ist bei jeder Veränderung in den Verhältnissen, die von Dauer ist, zu prüfen. Dies gilt auch immer dann, wenn die Entgeltgrenze durch Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung überschritten wird. Bis lag die Höchstgrenze bei 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch hat der Arbeitgeber die Umlagen U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage abzuführen. Das Arbeitsentgelt ist in der Steuerklasse des Arbeitnehmers zu versteuern.