Rechts und links dieser markierten Maschen nehmen Sie auf beschriebene Weise ab und erhalten einen Abnäher, der nicht nur seinen technischen Zweck erfüllt.
Nr. VV-RVG regelt die Berechnung der Gebühren bei Vertretung mehrerer Auftraggeber. Im Sozialrecht ist der Tatbestand durchaus von praktischer Bedeutung.